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Letzte Aktualisierung: 09.06.05
   

flag.gif (871 bytes) Neue Bundesverfassung

Im Frühjahr werden wir über die neue Bundesverfassung (BV) abstimmen. Das Geschäft hat ausserhalb des Parlaments kaum grosse Wellen geworfen. Eigentlich erstaunlich, wenn man bedenkt, dass die Verfassung die wichtigste Norm im innerstaatlichen Zusammenleben darstellt. Ich frage mich, woran das liegt. Ein Grund könnte sein, dass die neue BV völlig unbestritten und die Annahme durch Volk und Stände gesichert ist. Möglicherweise wird dieser Vorlage aber auch einfach zu wenig Bedeutung beigemessen und die Reform als „Fingerübung der Politikerkaste“ abqualifiziert. Unbestritten ist, dass der Kenntnisstand über die neue BV am viel zitierten Stammtisch klein ist. Oder - Hand aufs Herz - wer kann ohne langes Nachdenken auch nur drei Neuerungen gegenüber der alten Verfassung aufzählen? Die Gefahr liegt nun nahe, dass mangels Kenntnisse der neuen BV an der Urne eine Abfuhr erteilt wird. Ich sehe die entrüsteten Leserbriefe im Vorfeld der Abstimmung schon vor mir: „Wollen wir uns eine neue Verfassung aufdrängen lassen? Soll nicht gerade ein Grundgesetz über einen langen Zeitraum unverändert gelten?“ Hier liegt denn auch die Krux: Bei unserer Verfassung handelt es sich nicht um Gebote, die in grauer Vorzeit in Stein gemeisselt wurden und nun quasi immerwährend gelten. Jahr für Jahr stimmen wir über Verfassungsartikel ab, wie z.B. über die Verwendung von Treibstoffabgaben für den Bau von Parkplätzen bei Bahnhöfen, die dann unter der fantasievollen Bezeichnung Art. 36ter Abs. 1 Bst. c Eingang in die Verfassung finden. Daneben gibt es seit eh und je auch den berühmten Absinthartikel, der das Herstellen von Trinkbranntwein regelt. Man kann sich mit Fug und Recht fragen, was der Enzianschnaps in unserer BV zu suchen hat.
Die neue BV ist nach dem Willen des Bundesrates gar nicht „neu“, sondern es ist lediglich eine sogenannte Nachführung, nachdem in den 70er-Jahren der Versuch einer echten Totalrevision gescheitert ist. Kurz gesagt: die neue BV soll leserlicher werden.
Wäre es aber lediglich eine Nachführung, dann könnte man sich wirklich fragen, ob die Übung nicht bloss eine Geldverschwendung war. Die Juristen, die sich ja in erster Linie mit der BV auseinandersetzen müssen, finden sich auch in der alten Version zurecht. Das Parlament hat sich nun aber einen Schritt innovativer gezeigt, als es der Bundesrat vorsah. Es gibt tatsächlich einige Neuerungen, die positiv zu beurteilen sind, sei es die Festigung der Sozialrechte, der Jugend- und Kinderartikel oder auch etwa die Verpflichtung zur Nachhaltigkeit. Es stellt sich im Frühjahr somit nicht die Frage, ob wir eine neue BV brauchen, sondern wir müssen uns überlegen, ob der Vorschlag besser ist als die alte BV. Hier kann klar mit einem Ja geantwortet werden. Selbstverständlich könnte eine Reform auch noch weiter gehen, aber die politischen Verhältnisse sind dazu nicht gegeben. Die neue BV stellt einen vernünftigen Kompromiss dar zwischen bewahren und sanft renovieren. Wie sagt der Volksmund doch richtig: Wer vorausschaut, der repariert sein Haus nicht erst, wenn es nicht mehr bewohnbar ist.

 

Andreas Jenni in der Andelfinger Zeitung, März 99

  
    
 
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