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Zum
Integrationsbericht des Bundesrates
Wie schön war es doch früher, als Migrationsfragen bilateral gelöst werden konnten.
Im Zeitalter des global village ist dies jedoch nicht mehr möglich. Fragen im
Zusammenhang mit Asyl, Migration und Integration können nicht von der Schweiz allein
gelöst werden.
Im kürzlich erschienen EU-Integrationsbericht hält der Bundesrat denn auch
unmissverständlich fest, dass bei einem Alleingang der Schweiz mit einem massiven Anstieg
der Asylgesuche und mit sehr hohen zusätzlichen Kosten zu rechnen sei. Es scheint mir nun
verfehlt, nur für einen Beitritt zur EU zu stimmen, um die Zahl der Asylgesuche zu
senken. Die EU bringt der Schweiz andere Vorteile. Andererseits muss aber klar gesagt
werden, dass das Schengener Abkommen, das Fragen im Zusammenhang mit dem Grenzübergang
regelt, in die Amsterdamer Verträge (Nachfolger des Vertrages von Maastricht) eingebaut
wurde. Das hat zur Konsequenz, dass ein Beitritt zu Schengen nur möglich ist, wenn auch
der EU beigetreten wird.
Zwar ist es immer noch möglich, Einzelabkommen auszuhandeln. Es wäre jedoch blauäugig
zu glauben, die EU gäben einem Nichtmitglied bessere Bedingungen als den
Bündnispartnern. Zudem haben es Verträge an sich, dass sie in der Regel schlecht
angepasst werden können. Gerade bei Migrationsfragen ist aber Flexibilität gefordert,
die heute in Europa nur im Rahmen der EU möglich ist. |