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Letzte Aktualisierung: 09.06.05
   

flag.gif (871 bytes) Zum Integrationsbericht des Bundesrates

Wie schön war es doch früher, als Migrationsfragen bilateral gelöst werden konnten. Im Zeitalter des „global village“ ist dies jedoch nicht mehr möglich. Fragen im Zusammenhang mit Asyl, Migration und Integration können nicht von der Schweiz allein gelöst werden.
Im kürzlich erschienen EU-Integrationsbericht hält der Bundesrat denn auch unmissverständlich fest, dass bei einem Alleingang der Schweiz mit einem massiven Anstieg der Asylgesuche und mit sehr hohen zusätzlichen Kosten zu rechnen sei. Es scheint mir nun verfehlt, nur für einen Beitritt zur EU zu stimmen, um die Zahl der Asylgesuche zu senken. Die EU bringt der Schweiz andere Vorteile. Andererseits muss aber klar gesagt werden, dass das Schengener Abkommen, das Fragen im Zusammenhang mit dem Grenzübergang regelt, in die Amsterdamer Verträge (Nachfolger des Vertrages von Maastricht) eingebaut wurde. Das hat zur Konsequenz, dass ein Beitritt zu Schengen nur möglich ist, wenn auch der EU beigetreten wird.
Zwar ist es immer noch möglich, Einzelabkommen auszuhandeln. Es wäre jedoch blauäugig zu glauben, die EU gäben einem Nichtmitglied bessere Bedingungen als den Bündnispartnern. Zudem haben es Verträge an sich, dass sie in der Regel schlecht angepasst werden können. Gerade bei Migrationsfragen ist aber Flexibilität gefordert, die heute in Europa nur im Rahmen der EU möglich ist.

 

Andreas Jenni
erschienen in der 'anderen Seite', März 99

 
    
 
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